Was bedeutet ambulante Pflege?

Durch eine Krankheit oder einen Unfall kann jeder zu einem pflegebedürftigen Menschen werden. Mit der ambulanten, mobilen oder auch häuslichen Pflegehilfe wird es pflegebedürftigen Menschen durch verschiedene Unterstützungsangebote und Serviceleistungen ermöglicht, weiterhin in der gewohnten Umgebung und in dem vertrautem Umfeld bleiben zu können.

Das Pflegepersonal pflegt seine Patienten in der Regel in einem Privathaushalt. Verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel die Unterstützung oder die Übernahme der Grundpflege, die ambulante Altenpflege oder auch die hauswirtschaftliche Hilfe werden dabei oft mit abgedeckt. Die Kosten, die durch die ambulante Pflege entstehen, zum Beispiel bei der Seniorenpflege Birkholz  Betriebs GmbH, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Die Höhe dieser Kosten wird nach den vereinbarten und den erbrachten Leistungen für jeden Patienten individuell berechnet. Wenn die zuständige Kranken- oder Pflegekasse die Kosten nicht oder auch nur teilweise übernimmt, müssen die pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen von dem Patienten selbst getragen werden.

Wenn der Pflegeanspruch des Patienten nicht mit der des Pflegers übereinstimmt, können sich dadurch schnell Konflikte ergeben. Ab dem Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für Pflegebedürftige. Für die Bestimmung des Pflegegrades wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung herangezogen. Je nach Pflegegrad setzt sich die Versorgung aus einem ambulanten Pflegedienst und pflegenden Angehörigen zusammen.

Die Versorgung der Pflegebedürftigen kann durch einen gewerblichen Pflegedienst, eine Sozialstation, durch pflegende Angehörige oder freiberuflich tätige Pflegefachpersonen, gegebenenfalls bis zum Tod, durchgeführt werden. Je nach Betreuungsaufwand kommen die Pfleger einmal oder mehrmals am Tag oder in der Woche zu den Patienten nach Hause. Die verschiedenen Einrichtungen für die ambulante Pflege unterscheiden sich in dem Dienstleistungsangebot und in dem jeweiligen Leitbild.

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann vorübergehend oder auch dauerhaft bestehen. Es können dadurch Heim- oder Krankenhausaufenthalte verkürzt oder sogar vermieden werden. Ein weiteres Ziel ist die Information und die Beratung über Prophylaxen und Prävention. Des Weiteren kann das Pflegepersonal Anleitungen zur Pflege für die Angehörigen geben und dient für diese als direkter Ansprechpartner bei Fragen zur Pflege des Bedürftigen.

Außerdem beinhaltet die häusliche Pflege Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, wie beispielsweise die Gabe von verschiedenen Medikamenten oder der Wechsel von Verbänden, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Unternehmungen, um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und Hilfe bei der Haushaltsführung. Betrieben werden diese Pflegedienste von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden oder von privaten Unternehmen. Es bedeutet den Pflegebedürftigen oft sehr viel, in der eigenen Wohnung oder bei der Familie zu bleiben. Nur mit der Hilfe der vielfältigen Leistungen und Angebote der ambulanten Pflege kann dieser Wunsch ermöglicht werden. Manchmal ist es aber aufgrund des persönlichen Betreuungsbedarfs nicht möglich, einen Menschen ambulant zu betreuen. In diesem Fall greift dann die stationäre Pflege für den Patienten ein.


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