Wie funktioniert der ambulante Pflegedienst?

Viele Menschen benötigen umfangreiche Unterstützungen. Kann der ambulante Pflegedienst ihnen helfen, so können sie in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben und müssen nicht in ein Heim umziehen.

Der ambulante Pflegedienst hilft pflegebedürftigen Menschen zum Beispiel beim Anziehen und bei der Körperpflege. Der betreffende Patient wird meistens nach einem Krankenhausaufenthalt von der Krankenkasse angesprochen. Diese unterhält die Kontakte zu den Diensten und organisiert deren Einsätze.

Der Arzt und der ambulante Pflegedienst besprechen mit dem Patienten dann alle Einzelheiten. Hier übernimmt der Service auch eine umfassende Beratungsfunktion, die er zusammen mit dem behandelnden Arzt im Sinne des Patienten gewährleistet. Während des Gesprächs ergeben sich meist individuelle Fragen.

Welche Tätigkeiten sollen die Mitarbeiter ausüben? Bekommt der Dienst einen Schlüssel oder gibt es einen Angehörigen vor Ort, der in die Pflege eingebunden werden kann und möchte? Sobald diese Schritte geklärt worden sind, wird der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Maßgebend ist dabei auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der die Situation vor Ort begutachtet und über die Pflegestufe entscheidet. Von der Höhe der Pflegestufe ist auch der Einsatz des Pflegedienstes abhängig. Erhält der Patient eine hohe Stufe, dann steht den Pflegern ein größerer Betrag zur Verfügung, den sie direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Doch wer kann als ambulanter Pflegedienst arbeiten, bspw. bei Ambulanter Pflegedienst Findorff-Huchting? Das Gesetz schreibt vor, dass nur zugelassene Pflegedienste diese Aufgaben übernehmen dürfen. Dazu gehört auch die häusliche Krankenpflege. In vielen Fällen sind die Schwestern und Pfleger in der Palliativmedizin geschult. Sie dürfen Kranken Morphin geben und unterstützende Arbeiten und Aufgaben ausüben. Verantwortlich ist aber der Palliativmediziner, mit dem sie ihre Programme absprechen. Um einen Pflegedienst zu gründen, bedarf es einer ausgebildeten Pflegekraft. Dazu zählen Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern oder staatlich anerkannte Altenpfleger. Alternativ kommen hauptberufliche Pflegefachkräfte und Hauswirtschaftshelferinnen hinzu, die jedoch nur eingeschränkte Funktionen übernehmen können.

Seine Arbeitsstellen besucht der ambulante Pflegedienst mithilfe von Kraftfahrzeugen. In Abhängigkeit von der Bedürftigkeit kommen die Pflegerinnen und Pfleger auch mit zwei Personen. Das ist der Fall, wenn der Patient beispielsweise im Bett bewegt werden muss. Auch der Gang zum Bad gestaltet sich zu dritt einfacher. Dazu müssen alle Wege innerhalb der Wohnung barrierefrei ausgebaut werden. Die Krankenkasse gewährt in diesen Fällen den Ausbau von Bädern und Treppenanlagen. Das darüberhinausgehende Pflegebett, den Rollstühle und die Gehstützen verordnet der zuständige Arzt.

Da der ambulante Pflegedienst auch gerne Angehörige in die Pflege einbindet, muss er einen Antrag beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen stellen. Dieser genehmigt den Einsatz des Familienmitgliedes nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Während dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Unfall- und Pflichtversicherungen für den Angehörigen, dem zudem ein Teil des auszuzahlenden Pflegegeldes zusteht.


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