Was muss bei der Dialysefahrt beachtet werden?

Die moderne Medizin eröffnet umfangreiche und effektive Möglichkeiten. Zu diesen gehört die Dialyse. Um sie wahrzunehmen, müssen die Patienten in spezielle Krankenhäuser oder Arztpraxen gefahren werden. In Abhängigkeit zur gewählten Methode finden die Dialysefahren mehrmals in der Woche oder im Monat statt. Die Fahrten, die nicht selbstständig mit dem eigenen Fahrzeug unternommen werden können, sind mit dem Taxi oder der Bahn auf Dauer sehr kostenintensiv.
 


Damit die Dialysefahrt, bspw. mit Ambulance Köpke GmbH, von der betreffenden gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, muss der Patient einen Antrag stellen. In jedem Fall füllt der behandelnde Arzt eine Erklärung aus, die die Grundlage für die notwendige Behandlung wird. Ist der Patient privat versichert, dann reicht er in bestimmten zeitlichen Abständen alle Unterlagen bei seiner Kasse ein. Diese erstattet dann die Aufwendungen in der vereinbarten Höhe.


Im Antrag auf die Erstattung einer Dialysefahrt sind verschiedene Kriterien zu beachten. So bestätigt der Patient die ihm vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen gewährte Pflegestufe. Genauso wichtig kann in manchen Fällen der Schwerbehindertenausweis sein. Außerdem benötigt die Krankenkasse nähere Angaben darüber, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Behandlung handelt. Auf einem anderen Feld muss der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus genau benannt werden. Begleitpersonen sind für jede einzelne Fahrt aufzuführen und zu benennen. Sie dienen dem Dialysepatienten zur körperlichen und mentalen Unterstützung. Die Hin- und Rückfahrt findet meistens mit einem Taxi statt. Dabei werden Rechnungen, Quittungen oder andere Belege erstellt. Sie bilden die Grundlage für die Erstattung und müssen dementsprechend im Original bei der zuständigen Abrechnungsstelle der Krankenkasse eingereicht werden. Die korrekte Adresse erfährt der Versicherte direkt bei seine Kasse oder auf der Homepage im Internet.
 


Für die Krankenkasse und den MDK spielt die Begründung des Facharztes eine besondere Rolle.
In seinem Bericht als auch in der beigefügten Erklärung stellt er fest, weshalb die Dialysefahrt erforderlich ist. Ohne diese Maßnahmen könnten sich beispielsweise schwere, nicht umkehrbare Schädigungen des gesundheitlichen Zustands ergeben. Nutzt der Patient auf seiner Dialysefahrt die öffentlichen Verkehrsmittel, dann muss er im Antrag die Art der Fahrtkarte bestimmten. Diese ist davon abhängig, ob er beispielsweise über eine Bahncard verfügt, mit der sich der Fahrtpreis senken lässt. Wird eine Dialyse durch den Arzt verordnet, so muss der Patient in genau festgelegten Abständen diesen Transport organisieren. Fährt er mit dem Taxi, so bietet sich eine Vorbestellung an. Das Unternehmen richtet sich auf den Fahrgast ein. Es sorgt dafür, dass er pünktlich abgeholt und zur Behandlung gebracht wird. Der Fahrer plant aufgrund der Verkehrslage eventuelle zeitliche Verzögerungen ein.
 


Grundsätzlich muss der versicherte Patient für jede Fahrt einen Eigenanteil leisten. Diese beträgt beispielsweise zehn Prozent des Fahrpreises. Der Taxifahrer nimmt den Antrag seines Gastes entgegen. In der Zentrale erfolgt die Vorbereitung der Abrechnung, die dann mit der zuständigen Krankenkasse für die Dialysefahrt vorgenommen wird. Vom Fahrgast erhält er nur den vorgesehen Kostenanteil. Es kann sich dabei auch um Rechnungen handeln, in denen die Beträge zusammengefasst werden.

 


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